Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung
Nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber zehn Tage vor Abreise.
Haftung
Gössi Carreisen AG ist als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Reiseprogrammes und haftet für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotels usw.) und für eine reibungslose Durchführung der Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.
Rücktrittsbedingungen
Bei Annullierung einer getätigten Buchung erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes bei Mehrtagesreisen Fr. 40.– pro Person, höchstens Fr. 80.– pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch die Annullationsschutzversicherungen nicht gedeckt. Die obligatorische Annullationskostenversicherung ist nicht in unseren Preisen inbegriffen. Sie kostet je nach Arrangementpreis zwischen Fr. 29.– und Fr. 219.– pro Person. Reiseteilnehmer, die über einen ETI-Schutzbrief oder eine ähnliche Versicherungsdeckung verfügen, sind vom Kauf dieser obligatorischen Annullationskostenversicherung befreit. Folgende Fälle sind durch diese gedeckt: Todesfall, Krankheit oder Unfall (muss sofort schriftlich belegt werden, z. B. Arztzeugnis). Andere Gründe können nicht akzeptiert werden.
Bei Rücktritt, der nicht durch die Annullationsversicherung gedeckt ist, werden folgende Kosten vom Pauschalpreis belastet:
Carreise |
Flugreise |
Yacht- und Flusskreuzfahrten im Gössi Vollcharter |
|
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt | 20 % | 20 % | |
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt | 30 % | 30 % | |
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt | 40 % | 40 % | |
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt | 10 % | 60 % | 60 % |
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt | 20 % | 70 % | 70 % |
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt | 40 % | 80 % | 80 % |
Ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt | 80 % | 90 % | 90 % |
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise | 100 % | 95 % | 95 % |
Bei einem Verkauf aus einem Kabinen-Kontingent (Hochsee- oder Flusskreuzfahrten) gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Reedereien.
Tickets für Veranstaltungen, (z.B. Konzert, Musical, Oper) auch wenn innerhalb eines Pauschalarrangements gebucht, können nicht mehr storniert werden und müssen bei Annullation, unabhängig vom Zeitpunkt, voll bezahlt werden.
SOS-Schutz
Ihr weltweiter Versicherungsschutz für Reisezwischenfälle, weil Sie besonders unterwegs auf professionelle Hilfe angewiesen sind.
– Gratis 24-Stunden-Helpline
– Nottransport an den Wohnort (unlimitierter Versicherungsschutz!)
– Such- und Bergungsaktion
– Mobiltelefon- und Kreditkarten-Sperrservice
– Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise
– Nicht benützter Anteil des Arrangements bei vorzeitigem Reiseabbruch
– Spitalbesuch der Angehörigen im Ausland
– Kostenvorschuss bei Spitalaufenthalt im Ausland
Versicherungen
Haftpflicht: Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Reise im Car im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich versichert. Ausserhalb des Cars besteht unsererseits keine Haftung. Reisegepäck: Während der Fahrt mit dem Car ist das Gepäck, das sich im Kofferraum befindet, versichert. Ansonsten besteht keine Haftung. Extrarückreise: Die Abdeckung solcher Fälle oder sonstiger Risiken ist Sache der Reiseteilnehmer. Es besteht unsererseits keine Haftung.
Programmänderungen
Wir behalten uns vor, Programme oder einzelne im Prospekt erwähnte Leistungen zu ändern. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zulasten der Reiseteilnehmer.
Rückerstattungsforderungen
Sämtliche Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich dem Chauffeur zu melden. Diese sind jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche zu anerkennen. Rückerstattungsforderungen müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich an unser Büro gesandt werden, ansonsten erlischt der Schadenersatzanspruch.
Preisanpassungen
Sollten sich Änderungen ergeben, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können (z. B. Treibstoffzollerhöhungen), behalten wir uns das Recht vor, die Preise anzupassen.
Durchführung
Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Mindestteilnehmerzahl 20 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die Reise aus zwingenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse usw.) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird der einbezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatz besteht nicht.
Zollformalitäten
Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung der Reisedokumente (Pass, gültige Identitätskarte) sowie für das Einhalten der Zollvorschriften persönlich verantwortlich.
Sitzplätze im Car
Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die Dauer der ganzen Reise zugeteilt.
Trinkgelder
Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht eingerechnet.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
Kostenlos für alle Gössi-Kunden! *
SOS-Schutz für Reisezwischenfälle
Bei allen mehrtägigen Reisen der Gössi Carreisen AG ist ein SOS-Schutz für Reisezwischenfälle der Europäischen Reiseversicherung kostenlos im Reisepreis inbegriffen. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei einem allfälligen Zwischenfall während der Reise diesbezüglich keine Sorgen machen müssen.
* exklusiv Kuba, Costa Rica, Singapur und Bali, USA und Kanada, Von der Ostküste zu den Südstaaten, Australien, Namibia, Botswana und Victoria Falls, Vietnam, Kambodscha und Thailand sowie Christkindlmärkte